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Aktenzeichen III TB 71/23

Datum 27.11.1923

Leitsatz Sind die Vorschriften des sächsischen Gesetzes über eine Altersgrenze und die Pensionsdienstzeit der Beamten und Lehrer vom 29. Mai 1923 in ihrer Anwendung auf die ordentlichen Mitglieder des Landeskonsistoriums, insbesondere auf den Präsidenten dieser Behörde, mit Art. 137 Abs. 3 Satz 2 der Reichsverfassung vereinbar?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406B530287

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