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Aktenzeichen V 896/22
Datum 14.07.1923
Leitsatz Kann bei einem Grundstückskaufvertrage nach fruchtlosem Ablauf einer vom Verkäufer gemäß § 326 Abs. 1 BGB. gesetzten Nachfrist eine weitere Pflicht des Verkäufers zur Erfüllung des Vertrags daraus hergeleitet werden, daß er durch spätere Handlungen seinen Willen ausgedrückt hat, beim Vertrage stehen zu bleiben?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406B630345
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