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Aktenzeichen III 128/23

Datum 08.01.1924

Leitsatz 1. Inwieweit muß eine Bank, die sich ihren Kunden gegenüber erboten hat, für sie auf Grund eines Bezugsrechts neue Aktien zu besorgen, sich um die Erledigung eines Auftrags hierzu trotz auftretender Schwierigkeiten bemühen? 2. Ist bei der Bemessung von Schadensersatz die Geldentwertung zu berücksichtigen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406B6D0392

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