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Aktenzeichen IV 692/22

Datum 27.09.1923

Leitsatz Verliert ein auf Herstellung der häuslichen Gemeinschaft lautendes Urteil dadurch seine Verwendbarkeit zur Begründung einer auf § 1567 Nr. 1 BGB. gestützten Scheidungsklage, daß der Herstellungskläger mit dem anderen Ehegatten während des Jahres nach der Rechtskraft des Herstellungsurteils ehelich verkehrt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406C030015

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