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Aktenzeichen II 529/22

Datum 02.11.1923

Leitsatz 1. Erwirbt der Käufer das Eigentum an der ihm übersandten Ware, wenn er nach ihrem Eintreffen erklärt, daß er sie besichtigen und demnächst Bescheid geben werde, dann aber die Ware unter Verstoß gegen § 377 HGB. verspätet zur Verfügung stellt? 2. Hat der Vollzug der Wandlung dingliche Wirkungen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406C060025

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