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Aktenzeichen II 269/23

Datum 15.01.1924

Leitsatz 1. Welchen Umfang hat der Zeichenschutz? 2. Zum Begriff des Defensiv- und des Vorratszeichens. 3. Kann sich der Beklagte gegenüber der begründeten Popularklage aus § 9 Ziff. 2 WZG. auf Ausstattungsschutz berufen? 4. Kennt das deutsche Warenzeichen die Firmenmarke?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406C080034

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