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Aktenzeichen I 216/23
Datum 16.04.1924
Leitsatz 1. Inwieweit beschränkt der Art. 304b Abs. 2 des Versailler Vertrags die sachliche Zuständigkeit der deutschen Gerichte? 2. Zu den Begriffen "Abnahme" und "Ablieferung" im Sinne der §§ 97 Abs. 1 und 76 Abs. 1 der Eisenbahnverkehrsordnung. 3. Rechtliche Bedeutung und Entkräftung einer in Erwartung der Leistung ausgestellten Quittung. 4. Wie haftet die Eisenbahn, wenn der Empfänger die Annahme des Frachtguts verzögert?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406C0D0050
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