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Aktenzeichen V 175/23
Datum 02.02.1924
Leitsatz Genügt im Falle des § 510 BGB., § 7 des Reichssiedlungsgesetzes zur Mitteilung des Inhalts des mit dem Dritten geschlossenen Kaufvertrags die Zusendung einer vollständigen Ausfertigung des letzteren? Wer ist, falls diese Unklarheiten enthält, zur Erteilung weiterer Auskunft verpflichtet?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406C110066
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