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Aktenzeichen V 150/23

Datum 02.02.1924

Leitsatz Muß der Verkäufer, wenn er dem säumigen Käufer zur Entgegennahme der Auflassung eine Nachfrist setzt, ohne einen bestimmten Auflassungstermin zu bezeichnen, den Käufer ausdrücklich auffordern, einen Auflassungstermin zu vereinbaren?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406C120068

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