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Aktenzeichen V 185/23

Datum 06.02.1924

Leitsatz In welchem Umfange sind die sich auf Grundstücke beziehenden Vorschriften auf das Erbbaurecht anzuwenden? Kann insbesondere ein Erbbaurecht auf Grund des § 3 der Verordnung zur Behebung der dringendsten Wohnungsnot vom 9. Dezember 1919 (RGBl. S. 1968) enteignet werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406C130070

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