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Aktenzeichen V 400/23

Datum 23.02.1924

Leitsatz 1. Kann eine Vormerkung zugunsten des Anspruchs auf Auflassung eines Grundstücks auch dann schon eingetragen werden, wenn die nach der VO. vom 15. März 1918 über den Verkehr mit landwirtschaftlichen Grundstücken gebotene behördliche Genehmigung noch nicht erteilt ist? 2. Was bedeuten in § 9 Abs. 1 des Reichssiedlungsgesetzes vom 11. August 1919 die Worte "in Ausübung des Vorkaufsrechts"? 3. Was ist unter "Mitteilung des Inhalts" des zwischen dem Vorkaufsverpflichteten und dem Dritten geschlossenen Vertrags nach § 7 des Reichssiedlungsgesetzes, § 510 Abs. 1 BGB. zu verstehen? 4. Wirksamkeit einer Vereinbarung darüber, unter welchen Voraussetzungen das Erfordernis des Zugehens einer Willenserklärung (§ 130 BGB.) als erfüllt gelten soll.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406C1A0091

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