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Aktenzeichen VII 348/23

Datum 04.03.1924

Leitsatz 1. Kann der Versicherer, der einen Diebstahlsverlust entschädigt hat, das Eigentum an der später wieder zur Stelle gebrachten Sache beanspruchen? 2. Steht wegen der Rückgewähr der Versicherungssumme dem Versicherer der Geldentwertungseinwand zu?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406C1E0110

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