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Aktenzeichen IV 566/23

Datum 22.03.1924

Leitsatz Kann der Nebenintervenient, auch wenn er gemäß § 69 ZPO. als Streitgenosse der von ihm unterstützten Partei gilt, ein zu deren Gunsten ergangenes Urteil dem Gegner mit der Wirkung zustellen, daß dadurch die Rechtsmittelfrist auch für und gegen die unterstützte Partei eröffnet wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406C250132

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