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Aktenzeichen III 349/23

Datum 25.03.1924

Leitsatz Ist der Kläger an die nach der Einlassung des Beklagten zur Hauptsache erklärte Zurücknahme der Klage auch dann noch gebunden, wenn der Beklagte seine Einwilligung verweigert hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406C260135

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