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Aktenzeichen III 354/23

Datum 01.04.1924

Leitsatz 1. Ist in den Fällen des § 37 des preußischen Lehrerbesoldungsgesetzes (§ 33 des Volksschullehrerdiensteinkommensgesetzes) für den Anspruch des Lehrers auf Dienstbezüge der Rechtsweg auch dann zulässig, wenn der Vorbescheid des Oberpräsidenten den Anspruch als berechtigt anerkannt hat? 2. Läuft auch in diesem Falle die sechsmonatige Ausschlußfrist (§ 37 des Lehrerbesoldungsgesetzes verbunden mit § 2 des preußischen Gesetzes über die Erweiterung des Rechtswegs vom 24. Mai 1861)?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406C290144

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