zurück

Aktenzeichen IV 881/23

Datum 12.04.1924

Leitsatz 1. Läßt das Reichsversorgungsgesetz vom 12. Mai 1920 ebenso wie das Mannschaftsversorgungsgesetz vom 31. Mai 1906 bei Dienstbeschädigung neben dem öffentlichrechtlichen Versorgungsanspruch einen bürgerlichrechtlichen Schadensersatzanspruch zu? 2. Sind durch Übergang der Staatseisenbahnen auf das Reich Schadensersatzansprüche beseitigt, die gegen den Staat als Eisenbahnunternehmer entstanden waren?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406C2B0151

Download PDF

zurück