zurück

Aktenzeichen I 250/23

Datum 16.04.1924

Leitsatz Nach welchen Grundsätzen ist die Höhe der Entschädigung wegen Totalverlustes beim Sinken der deutschen Währung zu berechnen, wenn in einer Seeversicherungspolice einerseits vereinbart ist, daß die Abladungen in ausländischer Währung deklariert werden können, anderseits der Höchstbetrag der Abladung in einem Dampfschiffe auf 3000000 M festgesetzt ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406C2C0153

Download PDF

zurück