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Aktenzeichen II 323/22
Datum 05.06.1923
Leitsatz 1. Zur Auslegung der §§ 325 Abs. 1 Satz 3, 323 Abs. 2, 281 BGB. 2. Inwiefern kann der Gläubiger, der nach § 281 BGB. Abtretung des Ersatzanspruchs verlangt hat, auf seinen Schadensersatzanspruch zurückgreifen? 3. Kann der Verkäufer, der die Ware vertragsgemäß auf den Weg gebracht hat, auf der dadurch geschehenen Individualisierung des Schuldgegenstandes auch dann bestehen, wenn er die Ware umgeleitet und darüber anderweit verfügt hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406C360184
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