zurück

Aktenzeichen VII 105/22

Datum 10.04.1923

Leitsatz 1. Über das Verhältnis der Feststellungsklage zur Leistungsklage. 2. Wann läßt sich ein Betrag im Sinne des § 94 VersVG. feststellen, welchen der Versicherer nach Lage der Sache mindestens zu zahlen hat? 3. Darf die Feststellung des Beginnes des Verzugs dem Verfahren über den Betrag des Verzugsschadens vorbehalten bleiben?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406C3A0201

Download PDF

zurück