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Aktenzeichen IV 91/23

Datum 27.09.1923

Leitsatz 1. Handelt es sich um eine Ehesache, wenn die Frau aus § 12 BGB. gegen den Mann klagt? 2. Liegt darin, daß der Ehemann eine andere Frauensperson als seine Ehefrau in das Fremdenbuch eines Gasthofs einträgt, ein Namensmißbrauch im Sinne des § 12 BGB.?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406C420230

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