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Aktenzeichen VII 264/23
Datum 28.09.1923
Leitsatz Unterliegt die bei Erhöhung des Stammkapitals einer Gesellschaft m. b. H. erfolgende urkundliche Übernahme neuer Stammeinlagen seit dem 1. September 1921 noch dem Stempel der TarSt. 58 I 1 preuß. StempStG.?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406C430233
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