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Aktenzeichen V 509/23

Datum 02.06.1924

Leitsatz Muß die Frau bei der Einwilligung in den Verkauf eines zum Gesamtgut gehörenden Grundstücks durch den Mann die Notwendigkeit ihrer Einwilligung gekannt haben oder genügt es, daß sie Erklärungen abgab, die ihre Zustimmung enthielten oder doch von dem Käufer nach Treu und Glauben als Zustimmung aufgefaßt werden konnten? Einfluß der Beendigung der Gütergemeinschaft auf Rechtsstreitigkeiten über das Gesamtgut. Widerspruch gegen die Eintragung des Ehemanns als Alleineigentümers im Grundbuch.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406C550281

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