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Aktenzeichen IV 101/23

Datum 03.03.1924

Leitsatz 1. Zur Auslegung des § 1108 BGB. 2. Kann auf Grund des eingetragenen Leibzuchtsrechts wegen der Geldentwertung eine Aufwertung der Geldrente verlangt werden, die dem Leibzüchter für den Fall, daß er nicht auf dem Kolonate wohnt, an Stelle der ihm in erster Linie ausgesetzten Nutzungen zu gewähren ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406C580292

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