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Aktenzeichen II 915/23

Datum 24.06.1924

Leitsatz 1. Muß, wenn als Gegenstand der Tagesordnung der Generalversammlung einer Aktiengesellschaft eine Kapitalerhöhung unter Ausschluß des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre angekündigt wird, gleichzeitig kundgegeben werden, daß die Zuteilung junger Aktien an den Vorstand und den Aufsichtsrat beabsichtigt wird? 2. Kennzeichnet sich die von der Generalversammlung beschlossene Zuteilung von jungen Aktien an Vorstand und Aussichtsrat als ein mit deren Mitgliedern vorgenommenes Rechtsgeschäft? 3. Verstößt die Zuteilung von Vorzugsaktien mit mehrfachem Stimmrecht an Vorstand und Aufsichtsrat und die dadurch bewirkte Machterweiterung dieser Organe gegen das Gesetz oder die guten Sitten? 4. Wann ist die dem Aufsichtsrat durch Zuteilung junger Aktien gewährte Vergütung übermäßig und unzulässig?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406C610322

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