zurück
Aktenzeichen IV 75/24
Datum 29.09.1924
Leitsatz Ist § 323 ZPO. anwendbar, wenn eine Rente ursprünglich zugesprochen, dann wegen Fortfalls der Erwerbsbeschränkung durch Abänderungsurteil gemäß § 323 ZPO. aberkannt war und jetzt wegen neu eingetretener Minderung der Erwerbsfähigkeit wieder verlangt wird?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406C7C0413
zurück