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Aktenzeichen IV 75/24

Datum 29.09.1924

Leitsatz Ist § 323 ZPO. anwendbar, wenn eine Rente ursprünglich zugesprochen, dann wegen Fortfalls der Erwerbsbeschränkung durch Abänderungsurteil gemäß § 323 ZPO. aberkannt war und jetzt wegen neu eingetretener Minderung der Erwerbsfähigkeit wieder verlangt wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406C7C0413

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