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Aktenzeichen III 18/24

Datum 30.09.1924

Leitsatz 1. Was versteht der Erlaß des preußischen Ministers der öffentlichen Arbeiten, betreffend pensionsfähige Dienstzeit der Landmesser, vom 22. Februar 1896 (EisenbahnVOBl. S. 91) unter den "als Landmesser vorgebildeten Beamten"? 2. Zum Erwerbe der Beamteneigenschaft.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406C7D0415

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