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Aktenzeichen VII 719/23

Datum 19.09.1924

Leitsatz 1. Besteht ein vertretbares Unvermögen zur Leistung, wenn dem Verkäufer, der auf Übergabe der verkauften Sache selber nur einen schuldrechtlichen Anspruch gegen einen Dritten hat, von diesem die verkaufte Sache vorenthalten wird, und er seinem Käufer beim Vertragschlusse nicht mitgeteilt hat, daß er noch nicht die Verfügung über die verkaufte Sache hat? 2. Welchen Einfluß hat es auf die Wirkungen der Nachfristsetzung, wenn die Erfüllung dem Schuldner vor dem Ablauf der Nachfrist vertretbar unmöglich wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406C7E0419

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