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Aktenzeichen II 657/23
Datum 30.09.1924
Leitsatz Kann der Verkäufer, der nach fruchtlosem Ablaufe der ihm gemäß § 326 Abs. 1 BGB. bis zum 20. Januar 1920 bestimmten Nachfrist auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Ende März 1919 geschlossenen Kaufvertrags in Anspruch genommen wird, verlangen, daß der Schadensberechnung nicht der vereinbarte, sondern ein mit Rücksicht auf die Geldentwertung erhöhter Preis zugrunde gelegt werde?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406D090038
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