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Aktenzeichen II 637/23

Datum 07.10.1924

Leitsatz 1. Gewähren Auszeichnungen, die jemandem für ausgestellte Waren verliehen werden, ein höchstpersönliches Recht, das den Schutz des § 823 Abs. 1 BGB. genießt? 2. Darf, wenn die Benützung derartiger Auszeichnungen einem Lizenznehmer gestattet wird, diese so erfolgen, daß es den Anschein hat, als seien die Auszeichnungen dem Lizenznehmer verliehen? 3. Kann der Ausgezeichnete nach Erlöschen des Lizenzvertrags die weitere Benützung jederzeit und auch dann verbieten, wenn er sie stillschweigend gutgeheißen hat? 4. Darf er Schadensersatz auch für die Zeit fordern, während deren er die rechtswidrige Benützung geduldet hat? 5. Genügt es nach § 13 UWG., wenn der Kläger sachkundig und jederzeit in der Lage ist, die in Frage stehenden Waren herzustellen und in den Verkehr zu bringen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406D0D0050

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