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Aktenzeichen III B 7/24

Datum 21.10.1924

Leitsatz An wen ist die Verfügung des Vorsitzenden des Berufungsgerichts zuzustellen, durch die er gemäß § 520 Abs. 3 ZPO. a. F. (§ 519 Abs. 6 ZPO. n. F.) eine Frist zur Erbringung des Nachweises der Zahlung der Prozeßgebühr bestimmt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406D150072

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