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Aktenzeichen II 652/23

Datum 21.10.1924

Leitsatz 1. Ist der Betrieb eines Sanatoriums ein Geschäftsbetrieb im Sinne des § 1 des Gesetzes zum Schutze der Warenbezeichnungen? 2. Ist der Lizenzgeber zur Führung eines Warenzeichens berechtigt, wenn der Geschäftsbetrieb nicht bei ihm, sondern bei seinen Lizenznehmern besteht? 3. Kann der Klage aus § 9 WZG. entgegengehalten werden, daß der Kläger mit seiner Klage kein rechtsschutzfähiges Interesse, sondern sittenwidrige Zwecke verfolge?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406D160073

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