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Aktenzeichen III 936/23

Datum 28.10.1924

Leitsatz 1. Steht den nach § 1 der preußischen Verordnung vom 26. Februar 1919 (GS. S. 33) in den einstweiligen Ruhestand versetzten Beamten für fünf Jahre der Anspruch auf den vollen Betrag des jeweiligen ruhegehaltsfähigen Diensteinkommens einer ihrem früheren Amte entsprechenden Dienststelle als wohlerworbenes Recht im Sinne des Art. 129 der Reichsverfassung zu? 2. Schließt Art. 7 der Reichsverordnung über die 12. Ergänzung des Besoldungsgesetzes vom 12. Dezember 1923 (RGBl. I S. 1181) eine Aufwertung rückständiger Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten aus?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406D240122

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