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Aktenzeichen VI 115/24

Datum 11.11.1924

Leitsatz 1. Ist es von Einfluß für die Revisionssumme, wenn infolge einer nach der Revisionseinlegung erfolgten Konkurseröffnung über das Vermögen des Beklagten der Wert der Klageforderung herabgesetzt erscheint? 2. Gilt der Grundsatz, daß ein rechtskräftiges Zwischenurteil über den Grund des Anspruchs das Gericht nur hinsichtlich desjenigen Betrags bindet, den der Kläger im Zeitpunkt der Vorabentscheidung beziffert und gefordert hat, auch dann, wenn die als Schadensersatz eingeklagte Summe den gesamten Schaden darstellen sollte, jedoch später infolge der Geldentwertung ihn nicht mehr deckte? 3. Zur Bedeutung des inneren Tatbestandes beim Kettenhandel nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 der Verordnung gegen die Preistreiberei vom 8. Mai 1918.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406D2C0152

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