Aktenzeichen V 55/24
Datum 12.11.1924
Leitsatz 1. Über die Aufwertung einer Kaufpreisforderung nach Ausübung des Vorkaufsrechts. Von welchem Zeitpunkt ist dabei regelmäßig auszugehen? 2. Ist die Hypothek für den nach dem Vertrag hypothekarisch zu sichernden gestundeten Teil des Kaufpreises trotz gebotener Aufwertung in das Grundbuch in dem im Vertrag angegebenen, seitdem entwerteten Nennbetrag einzutragen? 3. Verwendbarkeit der Reichsrichtzahlen bei der Aufwertung. 4. Ist die Dritte Steuernotverordnung vom 14. Februar 1924 anzuwenden auf eine Kaufpreisforderung, soweit sie nach dem Kaufvertrag gegen hypothekarische Sicherung gestundet werden soll?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406D2D0158
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