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Aktenzeichen II 70/24
Datum 14.11.1924
Leitsatz Genügt jemand, der in Zeiten fortschreitender Markentwertung zu Sicherungs- oder Pfandzwecken Geld übergeben erhält, der Sorgfaltspflicht, indem er es in Verwahrung nimmt, oder muß er es durch Erwerb von Sachwerten der Entwertung tunlichst entziehen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406D330181
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