zurück
Aktenzeichen VI 164/24
Datum 18.11.1924
Leitsatz 1. Zieht die Richtigkeit des schuldrechtlichen Kaufvertrags stets die Richtigkeit des dinglichen Übereignungsvertrags nach sich? 2. Zur Frage des Einigseins und Einigwerdens über den Eigentumsübergang. 3. Wann ist das Urteil nicht mit Gründen versehen im Sinne des § 551 Nr. 7 ZPO.?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406D380201
zurück