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Aktenzeichen VI 208/24
Datum 28.11.1924
Leitsatz Darf ein für einen bestimmten örtlichen Bezirk bestellter Handlungsagent auch für solche zur Ausführung gelangten Geschäfte Provision fordern, die im Laufe der Zeit, in der er durch Kriegsdienst an der Ausübung der Agententätigkeit verhindert war, durch den Geschäftsherrn oder für diesen mit den im Agenturbezirk ansässigen Kunden abgeschlossen wurden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746406D460254
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