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Aktenzeichen I 391/83

Datum 05.12.1883

Leitsatz 1. Leidet §. 61 K.O. auf Wechselschulden Anwendung? 2. Steht dem Acceptanten aus der vom Indossanten geleisteten Wechselzahlung eine Einrede zu?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400B040018

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