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Aktenzeichen II 410/83

Datum 22.01.1884

Leitsatz Ist die Leistung einer der in §. 4 des Haftpflichtgesetzes vom 7. Juni 1871 genannten Kassen an den Ersatzberechtigten auf die Entschädigung ganz oder doch zum Teile einzurechnen, wenn die Mitleistung des Betriebsunternehmers an Prämien oder anderen Beiträgen nicht ein Drittel der Gesamtleistung beträgt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400B050022

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