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Aktenzeichen III 227/83

Datum 04.01.1884

Leitsatz Kauf nach Probe. Unter welchen Voraussetzungen hat beim Streite über die Probemäßigkeit der gelieferten Ware der Käufer, welcher die ihm übergebene Probe nicht aufbewahrt hat, die Beweislast zu tragen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400B0A0036

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