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Aktenzeichen III 309/82

Datum 08.02.1884

Leitsatz Ist in die civilrechtlichen Verjährungsfristen der Reichsgesetze, insbesondere in die Verjährungsfrist des §. 8 des Haftpflichtgesetzes vom 7. Juni 1871 der Tag einzurechnen, an welchem das die Verjährung in Lauf setzende Ereignis stattgefunden hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400B0C0044

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