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Aktenzeichen I 242/261/81

Datum 16.06.1883

Leitsatz Entscheidet bei Konnossementsklauseln, welche für in Deutschland mit deutschen Rhedern geschlossene Frachtverträge zur Anwendung kommen, die gebrauchte englische Sprache und die Übereinstimmung der Ausdrucksweise mit im englischen Seeverkehr üblichen Bezeichnungen für das in England geltende Verhältnis? Konnossementsklausel: Peril of Navigation excepted und Freight earned, ship lost or not lost.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400B150100

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