Aktenzeichen I 328/83
Datum 11.10.1883
Leitsatz Kann eine offene Handelsgesellschaft gegen eine Gesellschaftsschuld mit einer Privatforderung eines Gesellschafters an den Gesellschaftsgläubiger kompensieren? Erlischt die Gesellschaftsschuld im Falle der von einem Gesellschafter zwischen seiner Privatforderung und seiner Solidarverpflichtung für die Gesellschaftsschuld vollzogenen Kompensation? Vollziehung der Kompensation durch einseitige Erklärung des Kompensationswillens, auch außerhalb eines Prozesses. Ist der §. 97 Nr. 3 preuß. K.O. vom 8. Mai 1855 anwendbar, wenn der Schuldner eine ihm von seinem Mitschuldner cedierte Forderung zur Kompensation verwenden will und der Mitschuldner durch Kompensation mit dieser Forderung die Gesellschaftsschuld hätte tilgen können?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400B170114
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