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Aktenzeichen I 494/83

Datum 09.02.1884

Leitsatz Wird der Schuldner von seiner Verbindlichkeit durch eine Entlassungserklärung des Gläubigers befreit, welche nicht ihm, sondern zu seinen Gunsten einem ihm zur Herbeiführung der Befreiung verpflichteten Mitschuldner gegenüber erfolgt ist? Besitzerwerb durch einen Stellvertreter der nicht in fremdem Namen aufgetreten ist. Einwand der Arglist gegen denjenigen, welcher bei einer von ihm zwar auf eigenen Namen, aber lediglich für Rechnung eines Dritten erworbenen und eingeklagten Forderung Einwendungen aus der Person des Dritten nicht gelten lassen will. Kann ein ausgeschiedener Gesellschafter, welcher nach dem Ausscheiden eine Gesellschaftsschuld begehrt hat, in Höhe des vollen Betrages der Schuld gegen die in der Gesellschaft verbliebenen Gesellschafter Regreß nehmen? Erlöschen der zu eventueller Ausgleichung verpflichtenden inneren Gemeinschaft infolge des Ausscheidens, auch wenn ausdrückliche Übernahme der Passiva seitens der die Gesellschaft Fortsetzenden nicht erklärt und der Betrag des Anteiles des Ausscheidenden noch nicht berechnet ist.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400B180123

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