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Aktenzeichen II 31/84
Datum 04.03.1884
Leitsatz 1. In welchem rechtlichen Sinne ist das Warenzeichen an die Firma, für welche dasselbe zuerst eingetragen worden, geknüpft? 2. Unter welcher Voraussetzung geht das durch die Anmeldung erworbene Zeichenrecht mit der Löschung bezw. Änderung dieser Firma unter?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400B1B0140
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