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Aktenzeichen II 509/83

Datum 23.05.1884

Leitsatz Ist der nach §. 334 St.P.O. für das mit Beschlag belegte Vermögen des abwesenden Beschuldigten bestellte Güterpfleger befugt, den Abwesenden in Rechtsstreiten zu vertreten? Ist der Abwesende mitzuladen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400B250188

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