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Aktenzeichen III 367/83

Datum 08.04.1884

Leitsatz Haftet der Staat für den Schaden, welcher einem Gläubiger dadurch entstanden ist, daß der mit der Zwangsvollstreckung von diesem beauftragte Gerichtsvollzieher die bei Vollziehung der Zwangsvollstreckung in Empfang genommenen Gelder unterschlagen hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400B2A0206

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