zurück

Aktenzeichen III 306/83

Datum 22.02.1884

Leitsatz 1. Vindikation eines auf Namen lautenden Sparkassenbuches. 2. Umfang der Verbindlichkeit des Klägers, die speziellen Erwerbsgründe des angesprochenen dinglichen Rechtes anzuführen. 3. Sind die im römischen und kanonischen Rechte und in den älteren deutschen Reichsgesetzen verordneten Privatstrafen der unerlaubten Selbsthilfe, insbesondere der Verlust des Eigentumes des Vergewaltigers zum Vorteile des Gegners, durch Einführung des Reichsstrafgesetzbuches vom 31. Mai 1870 aufgehoben?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400B320239

Download PDF

zurück