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Aktenzeichen IV 461/83

Datum 21.02.1884

Leitsatz Was ist im §. 12 Abs. 3 des Stempelgesetzes vom 7. März 1822 unter einem im Lande befindlichen Gegenstande zu verstehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400B370255

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