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Aktenzeichen V 277/83

Datum 15.12.1883

Leitsatz 1. Kann der Bergwerksbesitzer den auf Geldentschädigung gerichteten Anspruch des Grundeigentümers dadurch beseitigen, daß er sich zur Wiederherstellung des vor der Beschädigung vorhanden gewesenen Zustandes bereit erklärt, und wie muß dieses Angebot beschaffen sein? 2. Ist die Entschädigungssumme vom Tage des ergangenen Urteiles oder schon von der Klagezustellung ab zu verzinsen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400B3B0266

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